Eine jüngere Person trägt eine Einkaufstüte für eine ältere Person

Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf

Damit Menschen mit Pflegebedarf so lange wie möglich im eigenen Haushalt wohnen bleiben können, benötigen Sie neben professioneller Pflege oftmals ergänzende Hilfen und Unterstützung. Dies betrifft das Reinigen der Wohnung, die Zubereitung von Mahlzeiten, das Waschen von Wäsche, Einkäufe oder die Begleitung zu Arztbesuchen. Zur Pflege sozialer Kontakte spielen zudem das Wahrnehmen kultureller Angebote, die Betreuung in der eigenen Häuslichkeit oder die Teilnahme an spezifischen Gruppenangeboten eine wichtige Rolle. Nicht immer können solche Aufgaben von pflegenden Angehörigen oder nahestehenden Personen übernommen werden.

Hier ermöglichen die sogenannten „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad (1-5) eine Betreuung im eigenen Haushalt, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie die Entlastung pflegender Angehöriger. Daneben bieten die sogenannten „hauswirtschaftlichen Dienstleistungen mit geringem Leistungsumfang“, auch „Mini-Angebote“ genannt, die Möglichkeit einer Unterstützung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Diese Angebote können mit Leistungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI) finanziert werden.

Im Folgenden finden Sie alle notwendigen Information für die Inanspruchnahme sowie Anerkennung bzw. Registrierung eines Angebotes. Die Servicestelle ist Ansprechpartner und Beratungsstelle für Einzelpersonen, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, ambulante Pflegedienste und andere mögliche Träger von „Angeboten zur Unterstützung im Alltag“ sowie „Initiativen des Ehrenamts in der Pflege“.

Ihr Team der Servicestelle


Hände, die sich halten

Fachtagung „Angebote zur Unterstützung im Alltag"

Wir kommen ins Gespräch

24. April 2024

Akademie der Wissenschaften und der Literatur I Mainz
10:00 bis 15:30 Uhr
Progamm und Anmeldung

Wenn Sie auf der Suche nach einem Angebot sind, nutzen Sie am besten das Internetangebot mit dem jeweiligen Suchportal ihrer Pflegekasse. Beispielhaft gelangen Sie hier zum Pflegenavigator der AOK - Die Gesundheitskasse, dem Pflegelotsen des Verbandes der Ersatzkassen oder dem PflegeFinder des BKK Dachverbands. 

Das Sozialportal Rheinland-Pfalz ist die offizielle Seite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz. Hier finden Sie Angebote und Informationen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zu den Themen Pflege, Wohnen und Betreuung in ganz Rheinland-Pfalz.

Die Pflegestützpunkte  (Link zum Sozialportal Rheinland-Pfalz) in Ihrer Region stehen Ihnen für Fragen rund um die Pflege und damit auch für Unterstützungsangebote zur Verfügung.

Hierbei handelt es sich um Einzelpersonen, kleine Gruppen oder Vereine. Sie machen es sich zur Aufgabe, Menschen in ihrer Nachbarschaft zu unterstützen. Das Angebot ist so individuell wie vielfältig.

  • Verfolgen Sie die Presse (Tageszeitungen, Gemeindeblatt etc.). Derzeit bilden sich immer mehr ehrenamtliche Gruppen. Diese übernehmen beispielsweise Einkäufe, Botengänge und Erledigungen für Sie.
  • Fragen Sie bei den Ihnen bekannten Bürgervereinen, Initiativen, Kirchengemeinden, Nachbarschaftshilfen und Wohlfahrtsverbänden nach, welche Unterstützung diese leisten.
  • Bleiben Sie mit Ihren Angehörigen, Freunden, Bekannten und der Nachbarschaft telefonisch in Kontakt. Informieren und unterstützen Sie sich gegenseitig.
  • Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung des Landes Rheinland-Pfalz informiert als Service- und Ansprechstelle ehrenamtlich Tätige im Land, Vereine, Verbände und Initiativen sowie Kommunen.
  • Gleichfalls auf der Seite der Leitstelle befindet sich die Datenbank „wir tun 'was“. Dabei handelt es sich um eine allgemeine Übersicht über Vereine, Initiativen und Organisationen in Rheinland-Pfalz.
  • Die Landesinitiative „Neue Nachbarschaften – engagiert zusammen leben in Rheinland-Pfalz!“ hat einen sogenannten Projektefinder, um Ehrenamtsinitiativen zu finden.
  • Informationen zur Demografiestrategie des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
  • Das Netzwerk nebenan.de ist eine Internet-Plattform der Good Hood GmbH, Berlin, die bundesweit Dienstleistungen zum Aufbau und zur Förderung von Nachbarschaften anbietet. Ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen können aktuell auf der Plattform selbst um Hilfe bitten.
  • Die neue Online-Plattform teamRLP.de ist eine Initiative der Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Dort kommen Organisationen, die freiwillige Helferinnen und Helfer brauchen, und Menschen, die ihre Zeit und ihre Hilfe zur Verfügung stellen, zusammen.

Informationen für Anbieter, Träger und Initiativen (auch für im Aufbau befindliche)
Fördermöglichkeiten der Landesregierung für das Ehrenamt (Link zu www.wir-tun-was.rlp.de)

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Marcus Bemsch
Telefon 06131 967-708
bemsch.marcus(at)lsjv.rlp.de

Beratungen zum Antrags- und Registrierungsverfahren
serviceAUA(at)lsjv.rlp.de

Anfragen und Anträge zur Anerkennung sowie Registrierung richten Sie direkt an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.

Mini-Angebote in der Hauswirtschaft (Nachbarschaftshilfe)

Pflegebedürftige Personen erhalten ab Pflegegrad 1 in der häuslichen Pflege einen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro von der Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag kann unter anderem für die Finanzierung hauswirtschaftlicher Unterstützung verwendet werden. Dabei ist es möglich, dass diese Hilfe von Personen erbracht wird, die direkt im Haushalt (in der Regel als Minijobber) beschäftigt oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Als Voraussetzung für die Finanzierung, muss sich die Hilfe als so genanntes „Mini-Angebot in der Hauswirtschaft“ registrieren lassen.

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Deckblatt des Flyers - Ausschnitt

Das Registrierungsverfahren an sich ist für die antragstellende Person gebührenfrei. Hingegen fallen ggf. Kosten für die Anforderung des Führungszeugnisses und den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses an. Diese Kosten sind grundsätzlich von der antragstellenden Person selbst zu tragen.

Das Führungszeugnis kann persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz antragt werden.

Die Vorgabe zur Qualifizierung der Helfenden hinsichtlich eines Grund- und Notfallwissens im Umgang mit Pflegebedürftigen ergibt sich aus dem Bundesrecht (vgl. § 45 a Absatz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch). In Rheinland-Pfalz gilt die Anforderung als erfüllt, wenn mindestens der Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses nachgewiesen werden kann. Der Abschluss des Erste-Hilfe-Kurses darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und ist spätestens alle fünf Jahre zu erneuern.

Im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen ist stets mit dem Eintreten von Notfällen zu rechnen, die wiederum entsprechende Maßnahmen der Ersten-Hilfe erfordern.

Auf die Vorlage eines geforderten Nachweises des Erste-Hilfe-Kurses wird verzichtet, wenn die helfende Person unter anderem eine abgeschlossene Berufsausbildung medizinischer bzw. pflegerischer Art nachgewiesen hat.

Mit der Antragsstellung versichert die helfende Person, dass die in der Anlage des Antrags auf Registrierung benannten Grundsätze und Voraussetzungen der Leistungserbringung bekannt sind und dauerhaft erfüllt werden. Hierunter zählt auch der Versicherungsschutz (Haftpflicht und Unfallversicherung).

Führungszeugnis: Einmalige Vorlage bei Antragsstellung. Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein. Sofern sich das Angebot an minderjährige Pflegebedürftige richtet, ist ein erweitertes Führungszeugnis notwendig.

Erste-Hilfe-Kurs*: Der Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses über 9 Unterrichtsstunden in Präsenzunterricht ist bei Antragsstellung nachzuweisen. Der Abschluss darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und ist spätestens alle fünf Jahre zu erneuern. Die Bescheinigung über den absolvierten Erste-Hilfe-Kurs ist dem Antragsvordruck beizufügen.


*Sollte es bei der Beantragung der Registrierung nicht möglich sein, den Nachweis über den geforderten Erste-Hilfe-Kurs vorzulegen, so ist dies der Registrierungsbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Trier) unter Angabe der wesentlichen Verhinderungsgründe mitzuteilen. Die Registrierungsbehörde kann aufgrund einer solchen Mitteilung und bei Vorlage einer verbindlichen Anmeldebestätigung für einen zeitnah stattfindenden Erste-Hilfe-Kurs eine vorläufige Registrierungsbescheinigung erteilen.
Der Nachweis über die zeitnah erfolgte Teilnahme an dem Erste-Hilfe-Kurs ist der ADD unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen. Sollte der Nachweis nicht vorgelegt werden, wird die Registrierung aufgehoben.

Alle Änderungen, die die Angaben im Antrag auf Registrierung betreffen, sind der ADD unverzüglich mittzuteilen. Ebenso ist die ADD zu informieren, wenn das Angebot nicht mehr zur Verfügung steht. Darüber hinaus wird mit der Antragsstellung versichert, dass die in der Anlage des Antrags auf Registrierung benannten Grundsätze und Voraussetzungen der Leistungserbringung bekannt sind und dauerhaft erfüllt werden. Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen erfolgt die Aufhebung der Registrierung durch die ADD.

Verwandte bis zum 2. Grad des Versicherten sind

  • Eltern,
  • Kinder (einschließlich der für ehelich erklärten und der angenommenen Kinder),
  • Großeltern,
  • Enkelkinder und
  • Geschwister.

Verschwägerte bis zum 2. Grad des Versicherten sind

  • Stiefeltern,
  • Stiefkinder,
  • Stiefenkelkinder (Enkelkinder des Ehegatten/Lebenspartners),
  • Schwiegereltern,
  • Schwiegerkinder (Schwiegersohn/Schwiegertochter),
  • Schwiegerenkel (Ehegatten/Lebenspartner der Enkelkinder),
  • Großeltern des Ehegatten/Lebenspartners,
  • Stiefgroßeltern und
  • Schwager/Schwägerin.

Die Aufwandsentschädigung in der (ehrenamtlichen) Nachbarschaftshilfe beträgt maximal 10,00 Euro pro Stunde inklusive Auslagenersatz.

Die aktuelle Preisgrenze mit Schwerpunkt Hilfen bei der Haushaltsführung für Beschäftigte (in der Regel Minijobber) und ihre Herleitung sind auf der Internetseite der ADD hinterlegt.

Nur bei Nichterfüllen der im Antrag genannten Voraussetzungen erfolgt eine Ablehnung bzw. die Aufhebung der Registrierung durch die ADD.

Ja, der Weiterleitung meiner Daten an die Pflegekassen habe ich mit meinem Antrag auf Registrierung als Mini-Angebot zugestimmt. Die Pflegekassen benötigen die Daten für die Abrechnung. Die Zustimmung umfasst außerdem eine mögliche Weitergabe meiner Daten an den örtlich zuständigen Landkreis oder die kreisfreie Stadt.

Die Abrechnung erfolgt üblicherweise nach dem Kostenerstattungsprinzip, d. h. der Anbieter stellt den Versicherten eine Rechnung über seine Leistungen, auf Grundlage der erbrachten Zeiteinheiten aus. Die Versicherten zahlen die Rechnungen an den Anbieter und reichen diese anschließend zur Erstattung bei ihrer Pflegekasse ein.
Die Möglichkeit einer Abtretungserklärung zur direkten Abrechnung mit den Pflegekassen ist im Einzelfall vorab zu klären und im Einvernehmen mit der versicherten Person zu treffen.

In der Regel nicht, da die Pflegekassen durch die ADD Kenntnis über das Angebot erhalten. Bei beihilfeberechtigten Pflegebedürftigen ist die Registrierungsbescheinigung der Beihilfestelle vorzulegen.

Eine Abrechnung ist erst ab dem Zeitpunkt möglich, zu dem die ADD dem Antrag auf Registrierung stattgegeben hat. Eine rückwirkende Abrechnung ist somit ausgeschlossen. Davon unabhängig sind die dem Pflegebedürftigen zustehenden, nicht in Anspruch genommene Beträge, aus dem Entlastungsbetrag oder Umwandlungsanspruch zu behandeln.

Sofern aufgesparte Beträge aus dem Entlastungbetrag nicht verfallen sind, können auf diese zurückgegriffen werden. Dabei können die maximal monatlichen 125 Euro aus dem Entlastungsbetrag überschritten werden - ggf. kann das auch der Fall sein bei Umwandlung von nicht in Anspruch genommener Sachleistungen. Die 538 Euro-Grenze darf nicht überschritten werden.

Alle Informationen dazu können ganz einfach auf den Internetseiten der Minijob-Zentrale unter www.minijob-zentrale.de abgerufen werden. Dort befinden sich auch die notwendigen Formulare zur Anmeldung von Haushaltshilfen in Privathaushalten über das sogenannte Haushaltsscheckverfahren. Eine Anmeldung ist schriftlich, telefonisch oder online möglich.

Ein Wechsel der Pflegebedürftigen ist möglich. Jede registrierte Person darf für maximal zwei Pflegebedürftige tätig sein. Die 538 Euro-Grenze darf nicht überschritten werden. Die Höchstpersonenzahl gilt dabei zeitlich unabhängig.

Jede registrierte Person darf für maximal zwei Pflegebedürftige tätig sein. Die 538 Euro-Grenze darf nicht überschritten werden.

Ja, der Verein beantragt die Registrierung eines Mini-Angebotes als Gruppe bei der ADD. Anschließend können Personen im Verein entweder bürgerschaftlich engagiert oder beschäftigt (z. B. als Minijob) tätig werden. Für die im Verein tätigen Personen gelten die Grenzen der Leistungserbringung der Mini-Angebote:

  • jede Dienste leistende Person darf jeweils höchstens für zwei pflegebedürftige Personen tätig werden
  • die Entgelte oder Aufwandsentschädigungen jeder Dienste leistenden Person dürfen monatlich den Betrag von 538 Euro nicht überschreiten

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Weitere Informationen

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
www.add.rlp.de/themen/soziales-und-gesundheit/pflege (Anerkennung/Registrierung/Förderung)

Informationen für Anbieter, Träger und Initiativen (auch für im Aufbau befindliche)
Fördermöglichkeiten der Landesregierung für das Ehrenamt (Link zu www.wir-tun-was.rlp.de)